Mitarbeiter Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge
Ihr Ansprechpartner für Betriebsrenten.
Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
Bei einer gut gestalteten bAV profitieren Arbeitnehmer gleich doppelt. Das grundsätzliche Prinzip bei der „bAV“ ist Sparen aus dem Bruttogehalt per Entgelt-umwandlung. Dabei erzielen Mitarbeiter zum einen hohe Förderungen durch die Einsparung der Steuer und Sozialabgabenbeiträge auf den Sparbetrag, zum anderen erhalten sie zusätzlich einen arbeitgeberfinanzierten Förderbetrag jeden Monat dazu. Durch diese 100% Förderung des Sparbeitrages ist die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer das am stärksten geförderte und zugleich sicherste Anlagemodell für die Altersvorsorge.
Beratung und Betreuung
Mitarbeiter unserer Firmenkunden beraten wir ganzheitlich zur betrieblichen Altersvorsorge bAV.
Unabhängigkeit und Neutralität
Als Makler arbeiten wir mit allen gängigen Versicherungen zusammen und bieten Ihnen eine neutrale Beratung.
Kompetenz und Erfahrung
Betriebliche Altersvorsorge bAV ist bereits seit 2007 der Schwerpunkt unserer Unternehmensberatung.
Zentraler Ansprechpartner
Nicht nur in der Beratung sind wir Ihr Ansprechpartner sondern auch bei allen Fragen rund um Ihren Vertrag unterstützen wir Sie.
Sie sind Kunde oder Interessent einer Betriebsrente und haben eine Frage? Dann vereinbaren Sie gleich Ihre Mitarbeiter Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge.
Förderung der bAV
Bereits seit 2005 besteht in Deutschland das Drei-Schichten-System zum Aufbau der Altersvorsorge. In der zweiten Schicht befindet sich die besonders geförderte Zusatz- versorgung. Hierzu gehört die betriebliche Altersvorsorge, explizit die Entgelt- umwandlung. In einem persönlichen Beratungsgespräch erhalten Mitarbeiter unserer Firmenkunden ihre individuelle Berechnung zur Betriebsrente. Alle Direktversicherungen bieten eine 100% Kapitalgarantie und verfügen zudem über zeitgemäße Anlagemodelle um weiterhin starke Renditen erzielen zu können.
Ihre individuelle Förderberechnung
- Brutto Netto Berechnung
- Arbeitgeberzuschuss
- Renditemodell der bAV
- Hinterbliebenenleistung
- Gesamtkapital
- lebenslange Rentenleistung
Dahin gegen bildet die erste Schicht eine reine Basisversorgung durch die Gesetzliche Rente sowie durch mögliche private Rürup Verträge. In der dritten Schicht befinden sich private Renten- und Lebensversicherungen als Kapitalanlageprodukte. Beide Anlageschichten eignen sich auf Grund der geringen Förderung und Gesamtverzinsung eher wenig für Arbeitnehmer zum Aufbau einer nachhaltigen und sicheren Rente. Vereinbaren Sie gleich einen Termin und erhalten Ihre persönliche Mitarbeiter Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge.
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist der meist genutzte Durchführungsweg zur Umwandlung von Entgelt für den Aufbau einer Betriebsrente. Sie zeichnet sich durch eine maximale Flexibilität aus und erwirtschaftet als versicherungs-förmiger Durchführungsweg weiterhin gute Renditen. Ähnlich vergleichbar ist zudem die Pensionskasse, welche allerdings seit einigen Jahren an Bedeutung verliert und für neue Betriebsrenten quasi keine Rolle mehr spielt. Eine PDF Zusammenfassung finden Sie hier.
Betriebliche Altersvorsorge als Entgeltumwandlung
Betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung bedeutet sparen aus dem „Brutto“. Der Versicherungsnehmer ist hierbei „der Arbeitgeber“, die versicherte Person und somit der Begünstigte auf eine Rentenleistung ist „der Arbeitnehmer“. Die Versorgungszusage, welche i.d.R. auf die Leistung der gewählten Versicherung abgestimmt ist, definiert dem Arbeitnehmer seinen individuellen Anspruch auf Rentenleistung. Die Beiträge zur Direktversicherung werden vom Arbeitgeber direkt aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehalten und ohne Abzüge an die Versicherung als Sparbeitrag überwiesen. Zudem erhalten Arbeitnehmer die ein Einkommen innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Sozialversicherung beziehen einen Arbeitgeberzuschuss von mind. 15% auf den Bruttosparbeitrag jeden Monat hinzu.
Förderung der Entgeltumwandlung
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht (§ 1a BetrAVG) jährlich 4% der Beitragsbemessungsgrenze Rente (BBG) Steuer und Sozialabgaben befreit (2020 mtl. 276€) für seine Altersvorsorge per Entgeltumwandlung anzusparen. Darüber hinaus kann jeder Arbeitnehmer zusätzlich weitere 4% p.a. (2020 3.312€) steuerfrei für seine Altersvorsorge umwandeln. Dieser Sparbetrag wird direkt aus dem Bruttoeinkommen abgeführt und reduziert so das zu versteuernde Bruttoeinkommen nicht das Nettoeinkommen. Arbeitnehmer erzielen somit einen maximalen Förderhebel. Vereinfacht ausgedrückt werden aus Ø 100€ Nettobeitrag pro Monat 200€ Anlagebetrag.
Was passiert beim Arbeitgeberwechsel
Entgeltumwandlungen gemäß §3 Nr. 63 EStG, die als Direktversicherungen oder Pensionskassen geschlossen wurden, verfügen über eine gesetzliche Portabilität §4.2 BetrAVG. Somit besteht immer die Möglichkeit den Rentenvertrag zu einem neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Zudem gibt es auch die Möglichkeit den Vertrag privat weiterzuführen.
Was passiert beim Renteneintritt
Zum Renteneintritt hat der Rentner die Wahl eine einmalige Kapitalauszahlung zu beantragen oder eine lebenslange Rente zu wählen. Die Versicherung fragt zur Auszahlung das gewünschte Konto, sowie das zuständige Finanzamt und die derzeitige Krankenkasse bei der versicherten Person / dem Rentenempfänger an. Mit dieser Auskunft wird dann der vollständige Rentenbetrag als Kapitalleistung oder die monatliche Rente an den Rentenempfänger ausgezahlt. Das Finanzamt und die Krankenkasse ermitteln dann jeweils den Steuer- und Krankenkassen Beitrag und setzten sich mit dem Rentner in Verbindung.
Wichtig ist also zu wissen, dass die Rentenzahlung unabhängig von der Auszahlungsform genau wie Gehaltszahlungen vollständig der Steuer unterliegt und auch Kranken- und Pflegebeiträge darauf veranschlagt werden. Dafür waren die Sparbeiträge während des gesamten Erwerbslebens 100% befreit, es erfolgt somit keine Doppelbelastung. Im Gegenteil, während der Sparphase erzielen Arbeitnehmer eine hohe Förderung durch die Ersparnis des höheren Steuersatz im Vergleich zum Steuersatz ab dem Renteneintritt. Die Krankenversicherungsbeiträge fallen nur dann an, wenn die Betriebsrente pro Rentner größer als 152,25€ pro Monat ist, oder die gesamte Kapitalabfindung 18.270€ übersteigt.