Beratung zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung

Wir vergleichen die Leistungsdetails und ermitteln Ihren Bedarf.

Finanzielle Absicherung für Unternehmen

Mit einer Betriebshaftpflicht- oder Berufs-haftpflichtversicherung erzielen Gewerbe-treibende, wie z.B. Immobilienverwalter, finanzielle Sicherheit bei Haftungsfragen. Die Leistungen sind genau auf die Bedürfnisse der jeweiligen Branche zugeschnitten und werden zudem an die Unternehmensgröße angepasst.
Als Wiesbadener Versicherungsmakler finden wir den richtigen Betriebshaftpflicht-Tarif für unsere Kunden und stellen so sicher, dass im Schadensfall eine zuverlässige Bearbeitung erfolgt. Vereinbaren Sie gleich eine Beratung zur Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflicht- versicherungen bei uns.

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Beratung und Betreuung

Firmen und Gewerbekunden beraten wir ganzheitlich zu Betriebsversicherungen.

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Unabhängigkeit und Neutralität

Als Makler arbeiten wir mit allen gängigen Versicherungen zusammen und bieten Ihnen eine neutrale Beratung.

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Kompetenz und Erfahrung

Firmenversicherungen sind bereits seit 2007 der Schwerpunkt unserer Unternehmensberatung.

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Zentraler Ansprechpartner

Nicht nur in der Beratung sind wir Ihr Ansprechpartner sondern auch bei Fragen und Schadensmeldungen unterstützen wir Sie.

Gewerbliche Haftpflichtversicherungen prüfen Schadensersatzansprüche, die aus Sach-, Personen- oder Vermögensschäden entstehen und an Unternehmen gestellt werden. Dabei werden berechtigte Forderungen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme entschädigt, unberechtigte Ansprüche werden abgelehnt. Im Zweifel unterstützen Gutachter dabei die Haftungsfrage zu klären und eine realistische Schadenshöhe zu ermitteln. So erbringt eine Berufshaftpflichtversicherung nicht nur monetäre Leistungen, sondern unterstützt ihre Kunden auch in der Abwicklung des Schadenersatzanspruchs. Eine passende Haftpflichtversicherung ist somit ein wertvoller Schutz für Unternehmen.

Sie haben Fragen oder wünschen ein Angebot zur Ihrer Firmenversicherung? Dann melden Sie sich gleich und vereinbaren eine Beratung zur Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht mit uns.

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Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflicht ist für jedes Unternehmen empfehlenswert. Trotz größter Sorgfalt ist es leider nur menschlich einmal einen Fehler zu begehen und einen Dritten zu schädigen. Ohne eine geeignete Absicherung können in der Folge Schadensersatz- ansprüche für ein Unternehmen existenzbedrohend sein. Eine Betriebs- haftpflichtversicherung bietet für kleine und mittelständische Unternehmen eine gute Lösung. Branchentarife für IT, Dienstleistung, Handel und Handwerk versichern ihre Kunde zuverlässig bei Personen- Sach- oder Vermögensschäden. Vereinbaren Sie jetzt eine Beratung zur Betriebshaftpflicht mit uns.

Wer ist versichert?

Versichert sind alle Mitarbeiter des Betriebs während der Ausführung von betrieblichen Tätigkeiten. Zudem ist i.d.R. auch der Versicherungsnehmer darüber hinaus  mit einer Privathaftpflicht versichert.

Welche Risiken sind versichert?

Grundsätzlich sind folgende Risiken immer mitversichert. Zudem gibt es die Möglichkeit weitere Zusatzbausteine mit einzuschließen, um z.B. auch die Produkthaftpflicht mit zu versichern.

  • Drei oder fünf Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden
  • Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadenversicherung
  • Selbstfahrende Arbeitsmachinen bis 20 km/h
  • Auslandsschäden
  • Be-/Entladeschäden
  • Schlüsselabhandenkommen
  • Mietsachschäden
Welche sinnvollen Erweiterungen bestehen?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist der wichtigste Grundstein zur Absicherung von Unternehmen. Darüber hinaus lassen sich noch folgende sinnvolle Erweiterungen mit einschließen:

  • Inhaltsversicherung zur Absicherung der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung sowie für Waren und Vorräte
  • Rechtschutzversicherung zur Absicherung im Arbeitsrecht, sowie Verkehrs- und Vertragsrechtschutz
  • Elektronik- und Maschinenversicherung zur Absicherung komplexer und hochwertiger Betriebsausstattungen
  • D&O-Versicherung zur Absicherung fehlerhafter Entscheidungen von Führungskräften und Organen
Welche Ausschlüsse bestehen?

Nicht alle denkbaren Schadensfälle sind versicherbar. Zu den regulären Ausschlüssen gehören u.a. folgende:

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen von Angehörigen
  • Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen …
  • – wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen hat
  • – wenn die Schäden durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an diesen Sachen (z.B. Bearbeitung,
    Reparatur, Beförderung) entstanden sind
  • Haftpflichtansprüche aus Tätigkeitsschäden …
  • – an vom Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache

Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung leistet bei Vermögensschäden, die durch falsche Beratung oder mangelhafte Erbringung einer Dienstleistung entstehen. Diese können in vertraglichen, privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Ansprüchen begründet sein. Die Zielgruppe sind Architekten, Sachverständige und Gutachter, Ärzte und Datenschutz- beauftragte sowie Apotheker und Tätige im Gesundheitswesen. Für Immobilienverwalter, Rechtsanwälte und Notare ist eine Berufshaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung passt sich der Unternehmensgröße an, vom Freiberufler über Kanzleien und Firmen sind alle Konstellationen versicherbar.

Versicherte Vermögensschäden

  • Beratungsfehler
  • Behandlungsfehler
  • Bewertungsfehler
  • Analysefehler
  • Diagnosefehler
  • Messfehler
  • Rechenfehler
  • Verstöße gegen Wettbewerb und Werbung

Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung übernimmt Schäden an der Betriebsausstattung, die aus technischer und kaufmännischer Einrichtung sowie aus Waren und Vorräten bestehen kann. Versichert sind die Wiederherstellungs- und Wieder- beschaffungskosten der beschädigten, zerstörten oder abhandengekommenen Sachen. Kommt es in Folge eines Schadens zu einer Betriebsunterbrechung, wird zudem der Ertragsausfall, bestehend aus dem entgangenen Gewinn sowie der laufenden Betriebskosten, vom Versicherer ersetzt.

Was ist versichert?

Versichert ist die Sachsubstanz des Unternehmens. Dazu gehören kaufmännische und technische Betriebseinrichtungen sowie Waren und Vorräte. Zudem ist der Ertragsausfall durch eine Betriebsunterbrechung in Folge der versicherten Risiken mit versicherbar.

Welche Risiken sind versichert?

Grundsätzlich sind folgende Risiken immer mitversichert. Zudem gibt es die Möglichkeit weitere Zusatzbausteine mit einzuschließen, um z.B. auch Elementargefahren mit zu versichern.

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Einbruchdiebstahl, Raub
  • Vandalismus nach einem Einbruch
  • Sengschäden
  • Leitungswasser, Sprinklerleckage
  • Sturm / Hagel
  • Glasbruch
Welche sinnvollen Erweiterungen bestehen?

Die Inhaltsversicherung ist ein wichtiger Baustein zur Absicherung von Unternehmen mit umfangreicher Betriebseinrichtung. Darüber hinaus lassen sich noch folgende sinnvolle Erweiterungen mit einschließen:

  • Haftpflichtversicherung zur Absicherung bei Schadenersatzansprüchen von Dritten
  • Rechtschutzversicherung zur Absicherung im Arbeitsrecht, sowie Verkehrs- und Vertragsrechtschutz
  • Elektronik- und Maschinenversicherung zur Absicherung komplexer und hochwertiger Betriebsausstattungen
  • D&O-Versicherung zur Absicherung fehlerhafter Entscheidungen von Führungskräften und Organen
Welche Ausschlüsse bestehen?

Nicht alle denkbaren Schadensfälle sind versicherbar. Zu den nicht versicherten Gefahren und Schäden gehören u.a. folgende:

  • Schäden durch Kriegsereignisse
  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden durch Vorsatz des Versicherten
  • Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer berechtigt seine Leistung verhältnismäßig zu kürzen
  • Schäden durch Elementargefahren, u.a. Sturmflut und Lawinen (sofern nicht gesondert mitversichert)